Altersabteilung

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, oder ohne Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen den Anforderrungen des Übungs- und Einsatzdienstes nicht mehr gewachsen sind, können in die Altersabteilung übernommen werden.

Sie sollen vor den möglichen körperlichen und psychischen Belastungen des aktiven Dienstes geschützt werden.

Einen regulären Dienst gibt es bei der Altersabteilung nicht. Die geselligen Zusammenkünfte dienen der Kameradschafts- und Kontaktpflege, sowie der Weitergabe von Erfahrung für die aktive Wehr.